I. DEFINITIONEN

  1. Der Begriff „Bedingungen“ bezieht sich auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
  2. Der Begriff „Ware“ bezieht sich auf alle Gegenstände, die Gegenstand des Verkaufs durch den Verkäufer sind.
  3. Der Begriff „Verkäufer“ bezieht sich auf die Firma: Krystian Miler, Str. Osiedle Zielone Wzgórze 24, 64-800 Rataje, Polen. NIP: PL6070090135. REGON: 387062857.
  4. Der Begriff „Käufer“ bezieht sich auf jede inländische oder ausländische Einheit (juristische Person, natürliche Person oder nicht rechtsfähige Einheit), die Waren beim Verkäufer kauft.
  5. Der Begriff „Partei“ bezieht sich auf den Verkäufer oder den Käufer, und „Parteien“ bezieht sich gemeinsam auf den Verkäufer und den Käufer.

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Bedingungen gelten für die Parteien bei allen Transaktionen, unabhängig von ihrem Gegenstand, insbesondere gelten sie für jede Verkaufstransaktion und jede Lieferung von Waren, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durchgeführt werden.
  2. Bedingungen oder Bestimmungen in Verträgen zwischen den Parteien, die diesen Bedingungen widersprechen, binden den Verkäufer nicht, selbst wenn sie nicht ausdrücklich vom Verkäufer abgelehnt wurden. Solche Bedingungen binden den Verkäufer nur, wenn er schriftlich zustimmt, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien abweichend von diesen Bedingungen zu regeln. Insbesondere ist die Akzeptanz oder Anwendung von allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers oder anderen Bedingungen oder Dokumenten ähnlicher Art ausgeschlossen, einschließlich durch die Unterzeichnung einer Bestellbestätigung durch den Verkäufer oder anderer Dokumente, die sich auf solche Bedingungen beziehen.

III. LIEFERUNG

  1. Bestellungen gelten als gültig aufgegeben, wenn sie über die Website www.polastein.com durchgeführt wurden.
  2. Im Auftrag sollten, falls vorhanden, alle nicht standardmäßigen Installationsbedingungen sowie der Verwendungszweck der Ware angegeben werden. Das Fehlen von Angaben zu nicht standardmäßigen Installationsbedingungen oder dem Verwendungszweck der Ware und das tatsächliche Auftreten solcher Bedingungen für die betreffende Ware schließt die Garantie aus und entbindet den Verkäufer von der Haftung.
  3. Liefertermine werden vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung des Käufers oder im Angebot des Verkäufers festgelegt, sind jedoch Schätztermine und für den Verkäufer nicht bindend. Der Verkäufer wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Lieferungen zu den vereinbarten Terminen durchzuführen. Jede vom Käufer gemeldete oder erforderliche Änderung kann zu einer Verlängerung der Fristen führen. Waren gelten als rechtzeitig geliefert, wenn sie an den ersten Spediteur übergeben werden oder, wenn sie vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist im Werk des Verkäufers als versandbereit gemeldet werden.
  4. Sofern die Parteien nichts anderes in den detaillierten Bestimmungen vereinbart haben, beginnt die Lieferfrist am Tag des Eingangs der vereinbarten Anzahlung oder Kaution beim Verkäufer, und wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, am Tag der Zustellung der Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Käufer.
  5. Wenn der Käufer keinen Lieferort angibt, gilt der Termin als eingehalten, wenn die Ware am angegebenen Tag zur Auslieferung bereitgestellt wurde.
  6. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichteinhaltung des Liefertermins, wenn die Ursache der Nichteinhaltung höhere Gewalt oder andere Umstände außerhalb des Einflusses des Verkäufers waren, insbesondere im Falle der Weigerung, die gelieferte Ware anzunehmen. Bis das Hindernis behoben ist, kann der Verkäufer die Lieferung aussetzen oder einschränken oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ursache der Nichteinhaltung, die unabhängig von ihm ist, länger als 7 Tage andauert.
  7. Jede Lieferung kann vom Verkäufer teilweise durchgeführt werden. Die Bestimmung der Menge, Art oder des Liefertermins der teilweise gelieferten Ware obliegt dem Verkäufer.
  8. Der Verkäufer hat das Recht, einen neuen Abholtermin festzulegen, und nach Überschreitung dieses Termins hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zu verkaufen oder nach Belieben zu disponieren. Der Verkäufer kann den Käufer mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Bestellwerts belasten, wenn vom Vertrag zurückgetreten wird.

IV. VERSAND UND EMPFANG

  1. Spätestens 7 Arbeitstage vor dem Versand der Ware durch den Verkäufer kann der Käufer die Notwendigkeit einer speziellen Verpackungsmethode, einer bestimmten Verpackungsart oder eines bestimmten Transportmittels melden. Wenn diese von den standardmäßig vom Verkäufer verwendeten abweichen, wird dies zusätzlich vom Käufer bezahlt. Wenn der Käufer innerhalb der oben genannten Frist keine Verpackungsmethode, Verpackungsart oder Transportmittel spezifiziert, mit denen die Lieferung durchgeführt werden soll, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und unter Wahrung der gebotenen Sorgfalt eine Wahl der Verpackungsmethode, Verpackungsart und des Transportmittels treffen und die Ware an den Käufer senden.
  2. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, verpflichtet sich der Käufer beim Verkauf der Ware, die Qualität der gelieferten Ware hinsichtlich aller sichtbaren Schäden zu überprüfen und den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich über festgestellte Schäden zu informieren. Das Fehlen einer solchen Benachrichtigung gilt als Zustimmung ohne Vorbehalte.
  3. Sofort nach Erhalt des Pakets muss die äußere Stretchfolie entfernt werden, da die Ziegel mit Wasser unter Druck von natürlichem Sediment gewaschen werden und noch leicht feucht sein können. Das Belassen der Ziegel in der Stretchfolie kann zu unangenehmen Gerüchen und Schimmel führen. Im Falle einer unsachgemäßen Lagerung der Ziegel durch den Käufer sind alle diesbezüglichen Reklamationen ungültig.

V. PREISE

  1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, sind die in Preislisten, Angeboten, Bestätigungen genannten Preise in Euro angegeben und sind Bruttopreise. Im Falle einer Änderung der geltenden Mehrwertsteuersätze ändert sich der Bruttopreis entsprechend.
  2. Wenn der Preis als Gegenwert eines bestimmten Betrags in einer Fremdwährung angegeben ist und diese Währung nach dem Versand der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer abgewertet wird, erhöht sich der Preis proportional zur Abwertung.
  3. Der Preis kann nach Auftragserteilung und Vertragsabschluss im Falle einer drastischen Änderung des Preises der Halbprodukte des Verkaufsgegenstands, z. B. Abrissziegel, oder begleitender Dienstleistungen, z. B. Spedition, bei höherer Gewalt oder Wirtschaftskrisen geändert werden. Im Falle einer Preisänderung wird der Verkäufer den Käufer schriftlich darüber informieren.

VI. ZAHLUNGEN

  1. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Verkäufers verbucht wird.
  2. Fällt der Zahlungstermin auf einen arbeitsfreien Tag, kann die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen.
  3. Die Rechnung gilt gleichzeitig als erste Zahlungsaufforderung.
  4. Wenn die festgelegten Zahlungsfristen überschritten werden, können die rechtlichen Folgen der Verspätung (Nichterfüllung der Zahlung) ohne Benachrichtigung eingeleitet werden.
  5. Wenn der Käufer mit der Zahlung einer oder mehrerer Forderungen in Verzug ist, kann der Verkäufer die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aussetzen (was die Vertragsdurchführungszeit verlängert) oder die Durchführung weiterer Lieferungen von der Zahlung oder der Bereitstellung einer Sicherheit durch den Käufer abhängig machen. Der Verkäufer kann auch sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn der Ausfall der Zahlung länger als 14 Tage andauert. In diesem Fall werden alle Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer mit dem Tag des Rücktritts vom Vertrag durch den Verkäufer sofort fällig. Der Verkäufer kann das Rücktrittsrecht innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist ausüben.
  6. Der Verkäufer trägt keine negativen Folgen der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zu einem späteren Zeitpunkt als vertraglich vorgesehen, wenn dies durch die Zahlungsverzögerung des Käufers verursacht wird.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers.
  2. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen den Käufer bezüglich der Ware, die Eigentum des Verkäufers ist, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren, dem Verkäufer den Inhalt der Forderung zu übermitteln und alle Maßnahmen zum Schutz der Rechte des Verkäufers zu ergreifen. Im Falle der Vernachlässigung einer der oben genannten Pflichten haftet der Käufer dem Verkäufer gegenüber auf Schadensersatz.
  3. Wenn der Käufer mit der Zahlung des gesamten oder eines Teils des Betrags für die Ware in Verzug ist, ist er auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die gelieferte Ware sofort und bedingungslos an den Verkäufer zurückzugeben.
  4. Die Aufforderung zur Rückgabe der Ware oder die Entgegennahme der Ware durch den Verkäufer bedeutet nicht – sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben – den Rücktritt vom Kaufvertrag, sondern dient lediglich als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Rückgabe der Ware gefordert oder die Ware entgegengenommen hat und keine Zahlung vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Zahlung erhalten hat. Der Verkäufer kann das Rücktrittsrecht innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist ausüben.
  5. Die Kosten für die Rücklieferung (Rücksendung) der Ware an den Verkäufer trägt der Käufer.

VIII. HAFTUNG DER PARTEIEN

  1. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Auftrag oder in der vom Käufer an den Verkäufer übermittelten Dokumentation enthaltenen Daten haftet der Käufer.
  2. Wenn die Parteien schriftlich die Lieferung von Produkten oder Materialien vereinbart haben, die den polnischen Normen oder anderen technischen oder Sicherheitsnormen nicht entsprechen, haftet der Verkäufer nicht für daraus resultierende Schäden.
  3. Für die Möglichkeit und Richtigkeit der Anwendung sowie für die Folgen der Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren in den vom Käufer vorgesehenen Konstruktionslösungen und Endprodukten haftet der Käufer, auch wenn der Verkäufer als Berater oder Berater bei der Vorbereitung der Konstruktion und des Endprodukts des Käufers beteiligt war.
  4. Der Verkäufer haftet für die Möglichkeit und Richtigkeit der Anwendung seiner Waren in den vom Käufer vorgesehenen Konstruktionslösungen und Endprodukten nur dann, wenn dies ausdrücklich aus schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien hervorgeht. Der Verkäufer trägt jedoch die oben genannte Haftung nicht, wenn der Käufer sich nicht an die ausdrücklichen Anweisungen, Empfehlungen oder Anleitungen des Verkäufers gehalten hat.
  5. Der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Käufer für Mängel des Produkts oder der Ware, die vom Käufer unter Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren hergestellt wurden.
  6. Der Verkäufer haftet nicht für Installationen, Materialien oder andere Teile, mit denen die Ware verbunden oder die mit ihr verwendet wird. Der Verkäufer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Ware, wenn diese durch die Verwendung von Installationen, Materialien oder anderen Teilen verursacht wird, die vom Verkäufer nicht empfohlen wurden.
  7. Der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Käufer für jeglichen Schaden, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Verlust von Verträgen oder für jegliche andere direkte, indirekte oder Folgeschäden, die dem Käufer entstehen können oder entstanden sind. Die Gesamthaftung des Verkäufers im Zusammenhang mit der Ausführung eines bestimmten Auftrags ist auf den Bruttowert dieses Auftrags beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die vom Verkäufer vorsätzlich verursacht wurden.

IX. GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG, REKLAMATIONEN

  1. Der Verkäufer gewährt eine Garantie für die verkaufte Ware nach den in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen.
  2. Bei Feststellung eines Mangels während der Garantiezeit muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich informieren. Mängel des Produkts werden dem Verkäufer in Form einer schriftlichen Meldung, die per E-Mail an kontakt@polastein.com gesendet wird, gemeldet. Der Meldung wird eine Beschreibung des Mangels beigefügt. Auf Wunsch des Verkäuferservice werden Fotos oder ein Video beigefügt, das den Mangel zeigt.
  3. Der Verkäufer erklärt, dass die Ware, die dem Käufer geliefert wird, die in dem aktuellen Angebot der Firma des Verkäufers festgelegten Qualitätsnormen erfüllt.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt ihrer Übergabe durch den Spediteur oder den Verkäufer auf Mängel oder qualitative und quantitative Mängel zu überprüfen (V. IV).
  5. Der Verkäufer akzeptiert die Garantieanmeldung als positiv bearbeitet (wenn die Ware unter die Garantie fällt) in einer angemessenen Zeit unter Berücksichtigung der Zeit für die Organisation von Ersatz, z. B. Abrissziegel, und der zeitlichen Möglichkeiten. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer während der Garantiezeit und nach Ablauf der Garantiezeit entstehen, außer für Schäden, die vom Verkäufer vorsätzlich verursacht wurden.
  6. Für den Fall, dass der Käufer einen Mangel meldet, der seiner Meinung nach unter die Garantie fällt, und sich bei der Überprüfung durch den Verkäufer herausstellt, dass die Ware nicht beschädigt ist oder der Mangel oder Schaden nicht im Rahmen der Garantieansprüche berücksichtigt wird, ist der Käufer verpflichtet, für den Austausch der beschädigten Teile zu zahlen und die Kosten für den Transport des garantieunterliegenden Gegenstands zum Sitz des Verkäufers und von dort zum Sitz des Käufers oder an einen anderen vom Käufer angegebenen Ort zu übernehmen oder die Transportkosten in beide Richtungen zu tragen, falls der Austausch aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt wird.
  7. Die Garantie deckt nicht ab:
    • mechanische Schäden, die durch Verschulden des Käufers, Dritter oder höherer Gewalt entstanden sind;
    • Materialien der Installation des Käufers (z. B. Klebemörtel oder elastische Fuge);
    • Arbeiten, die vom Käufer oder Dritten durchgeführt wurden.
  8. Ein Speditionsunternehmen, mit dessen Hilfe der Verkäufer die Ware liefert, gilt nicht als Subunternehmer des Verkäufers.

X. RÜCKTRITT DES KÄUFERS VOM VERTRAG

  1. Außer in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen können die Parteien den Vertrag durch schriftliche Vereinbarung auflösen. Im Falle der Auflösung des Vertrags ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die einwandfreie Ware, die Gegenstand der Lieferung war, zurückzunehmen. Wenn der Verkäufer jedoch zustimmt, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt und die Produkte, die Gegenstand der Bestellungen waren, zurücknimmt, trägt der Käufer die Kosten für die Lieferung der Ware, die vom Verkäufer zurückgenommen werden soll.

XI. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

  1. Der Käufer erklärt, dass er sich der straf- und zivilrechtlichen Haftung für unlauteren Wettbewerb bewusst ist, wie sie im Gesetz vom 16. April 1993 über die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs definiert ist, insbesondere der folgenden Pflichten:
    • keine Informationen zu verbreiten, offenzulegen oder zu nutzen, die ein Geschäftsgeheimnis des Verkäufers im Sinne von Art. 11.4 des genannten Gesetzes darstellen;
    • keine Einheit (natürliche Person, organisatorische Einheit mit oder ohne Rechtspersönlichkeit) zu verleiten, die Vertragspartei mit dem Verkäufer ist, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht oder nicht ordnungsgemäß zu erfüllen.
  2. Der Käufer wird keine der oben genannten Handlungen innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt der Ware, auf die sich diese Bedingungen beziehen, vornehmen.
  3. Der Käufer wird während der Vertragslaufzeit und nach deren Beendigung auch solche Informationen nicht verbreiten, offenlegen oder nutzen, die kein Geschäftsgeheimnis des Verkäufers darstellen, deren Verbreitung, Offenlegung oder Nutzung jedoch in irgendeiner Weise dem Ruf schaden oder dem Beauftragenden auf andere Weise Schaden zufügen könnte.
  4. Der Käufer wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Veröffentlichung oder Offenlegung von Informationen zu verhindern, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, wie oben definiert. Der Schutz des Verkäufers, der in diesem Punkt festgelegt ist, wird zusätzlich und unabhängig vom Schutz gewährt, der sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt. Insbesondere schränken die Bestimmungen dieses Punktes nicht die gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Verpflichtungen ein, die einen umfassenderen Schutz gewähren.

XII. ZUSÄTZLICHE HINWEISE

  1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, aufgrund der technischen Entwicklung Konstruktionsänderungen im Vergleich zu den in dem aktuellen Verkaufsangebot vorgeschlagenen Lösungen vorzunehmen.
  2. Das Eigentumsrecht an allen immateriellen Gütern, die durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Gesetz über das gewerbliche Eigentumsrecht geschützt sind, insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke, Patente für Erfindungen, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Handelsnamen, Herkunftsbezeichnungen, geografische Angaben, Topografien von Halbleiterprodukten, Rationalisierungsvorschläge, Informationen über die korrekte Anwendung von Erfindungen und andere technische Kenntnisse und Erfahrungen, die direkt in der Wirtschaft und Wissenschaft anwendbar sind, organisatorische Informationen und andere, die dem Käufer vom Verkäufer im Zuge der Durchführung des Verkaufs, auf den sich diese Bedingungen beziehen, zur Verfügung gestellt wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers.
  3. Nach dem Verkauf hat der Verkäufer das Recht, die verkaufte Ware und die Kundendaten in eine Standardreferenzliste aufzunehmen, die den Namen und die Art der Ware, das Verkaufsdatum, den Namen des Kunden (mit Ausnahme der personenbezogenen Daten natürlicher Personen) und das Land umfasst. Die Unterzeichnung dieser Bedingungen gilt als Einwilligung des Käufers zur Aufnahme dieser Daten in die Referenzliste. Jegliche Einwände können vom Kunden schriftlich vorgebracht werden.
  4. Bei Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieses Artikels XIII oder Art. XII zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Vertragswerts. Sollte der Schadenswert die Vertragsstrafe überschreiten, hat der Verkäufer das Recht, vollständigen Schadensersatz zu fordern.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Das für diese Bedingungen und die Verträge zwischen den Parteien maßgebliche Recht ist ausschließlich das polnische Recht. In Angelegenheiten, die nicht durch die Bestimmungen dieser Bedingungen geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Werden Verträge und Kaufbedingungen in polnischer und fremder Sprache abgefasst, ist die authentische Sprache des Vertrags oder der Vereinbarung Polnisch. Bei Differenzen zwischen der polnischen Version des Vertrags und einer fremden Version ist die polnische Version maßgeblich.
  3. Alle Änderungen der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  4. Alle Änderungen, zusätzlichen Vereinbarungen, Aussetzungen oder Kündigungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  5. Der Erfüllungsort der Verträge zwischen den Parteien ist 64-800 Rataje.